Der Bundesrat hat die Bestimmungen zum Einsatz des Widerhakens ohne Absprache mit den Kantonen per 01.03.2014 erneut geändert. Eine ordnungsgemässe Anpassung der kantonalen Bestimmungen war in der kurzen zur Verfügung stehenden Frist leider nicht möglich. Damit werden ab dem 1. März 2014 für Seen und Stauhaltungen wieder die kantonalen Vorschriften, so wie sie bis 31.12.2013 Gültigkeit hatten, wirksam. Das Fischereiinspektorat hat zu den sich daraus im Kanton Bern ergebenden Änderungen das beiliegende Informationsschreiben verfasst.
Neuregelung des Einsatzes von Widerhaken
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